Marktgemeinde Egg – Feuerwerke an Silvester

Feuerwerkskörper leuchten, sind bunt und faszinieren die Menschen. Leider haben sie aber auch ihre Schattenseiten. Die Abgase und der Qualm der Feuerwerkskörper enthalten Feinstaub. Hierbei handelt es sich um feinste, lungengängige Staubpartikel, Chemikalien und Schwermetalle, die tief in unsere Atemwege eindringen und sogar zu diversen Atemwegserkrankungen führen können. Auch bringen Feuerwerke eine enorme Lärmbelastung für Menschen und Tiere mit sich.

 

Grundsätzlich ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 oder höher im Ortsgebiet ganzjährig verboten. Ausnahmen kann der Bürgermeister mit einer Verordnung zulassen. Aus Rücksicht auf unsere Natur und die Gesundheit von Mitmenschen und Tieren hat die Marktgemeinde Egg auch dieses Jahr wieder entschieden, keine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

 

Der Bürgermeister